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Steuertermine März 2023

Steuertermine März 2023 Fälligkeit Freitag, 10.03.2023 Lohn- und Kirchenlohnsteuer Umsatzsteuer Einkommensteuervorauszahlung I/2023 Körperschaftsteuervorauszahlung I/2023 Ablauf der Schonfrist Montag, 13.03.2023 Lohn- und Kirchenlohnsteuer Umsatzsteuer Einkommensteuervorauszahlung I/2023 Körperschaftsteuervorauszahlung I/2023 Hinweis Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen. ⇐ zurück zur Übersicht

Steuertermine Februar 2023

Steuertermine Februar 2023 Fälligkeit Freitag, 10.02.2023 Lohn- und Kirchenlohnsteuer Umsatzsteuer Mittwoch, 15.02.2023 Gewerbesteuer Ablauf der Schonfrist Montag, 13.02.2023 Lohn- und Kirchenlohnsteuer Umsatzsteuer Montag, 20.02.2023 Gewerbesteuer Hinweis Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen. ⇐ zurück zur Übersicht

Steuertermine Januar 2023

Steuertermine Januar 2023 Fälligkeit Dienstag, 10.01.2023 Lohn- und Kirchenlohnsteuer Umsatzsteuer Ablauf der Schonfrist Freitag, 13.01.2023 Lohn- und Kirchenlohnsteuer Umsatzsteuer Hinweis Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen. ⇐ zurück zur Übersicht

Energiepreispauschale für Rentner und neue Höchstgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich

Energiepreispauschale für Rentner und neue Höchstgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich | Rentner erhalten Anfang Dezember 2022 eine (steuerpflichtige) Energiepreispauschale von 300 EUR. Zudem wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (hier gelten verminderte Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung) ab 1.1.2023 von monatlich 1.600 EUR auf 2.000 EUR angehoben (Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und ...

Umsatzsteuerentlastung für die Gastronomie bis Ende 2023 verlängert

Umsatzsteuerentlastung für die Gastronomie bis Ende 2023 verlängert | Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. | Beachten Sie | Ausgenommen sind weiterhin Getränke, d. h., hier gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %. Quelle | Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, BGBl I 2022, S. 1838 ⇐ zurück zur Übersicht