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Steuerentlastungen 2022: Das verabschiedete Gesetz im Überblick

Steuerentlastungen 2022: Das verabschiedete Gesetz im Überblick | Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht, denen der Bundesrat am 20.5.2022 zugestimmt hat. | Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Grundfreibetrag, Pendlerpauschale Folgende Erleichterungen werden rückwirkend ab 1.1.2022 umgesetzt: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird um 200 EUR auf 1.200 EUR angehoben. Der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, ...

Sachbezüge bleiben bei der Berechnung des Mindestlohnes außen vor

Sachbezüge bleiben bei der Berechnung des Mindestlohns außen vor | Ein Gastronom hatte seinen Arbeitnehmern freie Unterkunft und Verpflegung gewährt und diese Leistungen als geldwerte Vorteile auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet. Ein Betriebsprüfer sah das allerdings anders – und zwar zu Recht, wie nun das Landessozialgericht Bayern (Beschluss vom 28.2.2022, Az. L 7 BA 1/22 B ...

Steuernachzahlungen und -erstattungen: Der neue Zinssatz beträgt 0,15% pro Monat

Steuernachzahlungen und -erstattungen: Der neue Zinssatz beträgt 0,15 % pro Monat | Der Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen (§ 233a Abgabenordnung ) ist rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 auf 0,15 % pro Monat (das heißt 1,8 % pro Jahr) gesenkt worden. Die Angemessenheit dieses Zinssatzes ist dann unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 BGB ...

Steuernachzahlungen und -erstattungen: Finanzämter setzen vorerst keine Zinsen mehr fest

Steuernachzahlungen und -erstattungen: Finanzämter setzen vorerst keine Zinsen mehr fest | Nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von grundsätzlich 15 Monaten wird bei Steuernachzahlungen und -erstattungen ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat zugrunde gelegt. Mit Beschluss vom 8.7.2021 hat das Bundesverfassungsgericht die jährliche 6%ige Verzinsung für Zeiträume ab 2014 für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesfinanzministerium hat sich nun ...

Steuerfreie Corona-Prämie bis 31.3.2022 verlängert

Steuerfreie Corona-Prämie bis 31.3.2022 verlängert | Mit der Corona-Prämie (§ 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG)) können Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Aktuell hat der Gesetzgeber die Zahlungsfrist erneut verlängert – und zwar bis zum 31.3.2022. | Nach § 3 Nr. 11a EStG sind steuerfrei: „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum ...