[rev_slider artikel]

Einkommensteuernachzahlung bei Nettolohnvereinbarung

BFH, Urteil VI R 1/14 vom 03.09.2015

Leitsatz

  1. Leistet der Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung für den Arbeitnehmer eine Einkommensteuernachzahlung für einen vorangegangenen Veranlagungszeitraum, wendet er dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, der dem Arbeitnehmer als sonstiger Bezug im Zeitpunkt der Zahlung zufließt.
  2. Der in der Tilgung der persönlichen Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber liegende Vorteil unterliegt der Einkommensteuer. Er ist deshalb auf einen Bruttobetrag hochzurechnen.

 Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0934562.


Quelle: BFH, Datev e.G.

zurück zur Übersicht