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Abbau der kalten Progression und Steuerentlastungen
Bundestag, 18.06.2015
Kindergeld und Steuerfreibeträge werden erhöht:
Bei Enthaltung der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 18. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (18/4649, 18/5011) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/5244) zugestimmt.
Damit wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro) um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht.
Ab dem 1. Januar 2016 ist eine Anhebung um weitere 180 Euro auf dann 8.652 Euro vorgesehen.
Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt aktuell 7.008 Euro (einschließlich Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) und wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro je Kind erhöht. Ab 1. Januar 2016 ist eine erneute Anhebung um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro vorgesehen.
Das Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder. Es wird rückwirkend ab 1. Januar 2015 um vier Euro monatlich je Kind erhöht. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine Erhöhung um weitere zwei Euro monatlich je Kind vorgesehen.
Der Entlastungbetrag für Alleinerziehende wird von 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben und erhöht sich für jedes weitere Kind im Haushalt um 240 Euro.
Die rückwirkende Kindergelderhöhung wird auf Sozialleistungen und Kindesunterhalt nicht angerechnet. Der Unterhaltshöchstbetrag (Paragraf 33a des Einkommensteuergesetzes) wird von 8.354 Euro auf 8.472 Euro erhöht.
Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der Linken (18/5258), die eine Steuersenkung für niedrige und mittlere Einkommen durch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von 45 auf 55 Prozent gegenfinanzieren wollte, sowie ein Änderungsantrag der Grünen (18/5259), den Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1. August 2014 um 36 Euro auf 2.220 Euro pro Elternteil und das Kindergeld ab Anfang 2014 rückwirkend um zwei Euro auf 186 Euro zu erhöhen.
Dem Änderungsantrag der Grünen stimmten in namentlicher Abstimmung 161 Abgeordnete zu, 473 lehnten ihn ab. Es gab 2 Enthaltungen.
Quelle: Deutscher Bundestag