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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Unwetterlage von Ende Mai/Anfang Juni 2016 in Deutschland

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 4 – S-2223 / 07 / 0015 :016 vom 28.06.2016

Ausgelöst durch schwere Unwetter Ende Mai/Anfang Juni 2016 sind in weiten Teilen Deutschlands beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Betroffenen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.Die Bundesregierung unterstützt die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland, damit möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Spendern, Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Hilfeleistung erleichtern. Die Vereinfachungsregelungen gelten für Unterstützungen, die vom 29. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016 geleistet werden. Die Steuerverwaltungen von Bund und Ländern wollen mit diesen Verwaltungsanweisungen dazu beitragen, dass den von den Unwettern Betroffenen schnell und unkompliziert geholfen werden kann.Die Regelungen sehen Folgendes vor:

  • einen vereinfachten Zuwendungsnachweis (Abschnitt III)
  • Zulässigkeit von Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften (Abschnitt IV)
  • Unterstützung durch Arbeitslohnspende und Beihilfe (Abschnitt II)
  • Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen von Unternehmen
    (Abschnitt I)
  • Elementarschäden als außergewöhnliche Belastungen (Abschnitt VI)
  • Weitere steuerliche Erleichterungen (Abschnitt VIII)

Diese Instrumentarien unterstützen die bereits angelaufenen Hilfsmaßnahmen und setzen ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme.



Quelle: BMF, Datev e.G.

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