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Höheres Kindergeld ab September – höheres Gehalt erst im Dezember

Der Gesetzgeber hat beschlossen, den Grund- und Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht sowie das Kindergeld zu erhöhen – das war im Sommer. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1.1.2015. Doch bis sich alle Änderungen im Portemonnaie der Bürger bemerkbar machen, dauert es noch einige Monate.

Das höhere Kindergeld wird erstmals im September ausgezahlt. Eltern werden im Monat vier Euro mehr pro Kind erhalten. Für das erste und zweite Kind gibt es nun 188 EUR, 194 EUR für das dritte Kind und ab dem vierten Kind 219 EUR. Für die zurückliegenden Monate wird die entsprechende Nachzahlung im Herbst erfolgen. Ein besonderer Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Für Alleinerziehende gilt rückwirkend ab Januar ein höherer Entlastungsbetrag. Statt 1.308 EUR werden jetzt 1.908 EUR pro Jahr steuerlich berücksichtigt. Der höhere Entlastungsbetrag für das erste Kind wird bei Alleinerziehenden mit der Steuerklasse II ab Dezember 2015 automatisch angerechnet.

Alleinerziehende mit mehreren Kindern sollten hingegen selbst aktiv werden. Denn ab dem zweiten Kind erhöht sich der genannte Entlastungsbetrag um weitere 240 EUR je Kind. Dies wird allerdings nicht automatisch berücksichtigt. Alleinerziehende Elternteile mit mehreren Kindern können aber einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Wohnsitzfinanzamt stellen.
Wird kein Antrag gestellt, wird der höhere Entlastungsbetrag im nächsten Steuerbescheid berücksichtigt.

Arbeitnehmer profitieren erst mit der Dezember-Lohnabrechnung von dem höheren Grundfreibetrag und können sich gegebenenfalls zum Jahresende auf eine kleine Finanzspritze freuen. Nunmehr wird erst bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.472 Euro Einkommensteuer fällig.
Bisher lag der Betrag bei 8.354 EUR pro Jahr. Bei einem Single bringt der höhere Grundfreibetrag im Jahr 2015 maximal 23 EUR und
bei Ehepaaren 46 EUR.

Bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden wird sich die Änderung erst im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2015 bemerkbar machen. Diesen erhalten Unternehmer frühestens 2016 nach Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. Pressemitteilung v. 18.9.2015

HINWEIS

Wir empfehlen daher für das Jahr 2015 dringend eine Veranlagung durchzuführen und sich durch die Gesetzesänderungen eventuell ergebende Erstattungen über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2015 geltend machen zu lassen.

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